GNU General Public License
Deutsche bersetzung der Version 2, Juni 1991

Copyright  1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.

59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA


Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu
vervielfltigen und unvernderte Kopien zu verbreiten; nderungen
sind jedoch nicht erlaubt. 

Diese bersetzung ist kein rechtskrftiger Ersatz fr 
die englischsprachige Originalversion! 

Vorwort 

Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden,
Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und
zu verndern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die
GNU General Public License , die Allgemeine ffentliche 
GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll
sicherstellen, da die Software fr alle Benutzer frei ist.
Diese Lizenz gilt fr den Groteil der von der Free Software 
Foundation herausgegebenen Software und fr alle anderen
Programme, deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben.
Auch Sie knnen diese Mglichkeit der Lizenzierung fr Ihre 
Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der
Free Software Foundation unterliegt stattdessen der
GNU Library General Public License , der Allgemeinen ffentlichen
GNU-Lizenz fr Bibliotheken.)
[Mittlerweile wurde die GNU Library Public License von der GNU 
Lesser Public License abgelst - Anmerkung des bersetzers.] 

Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, 
nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit
garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten
(und etwas fr diesen Service zu berechnen, wenn Sie mchten),
die Mglichkeit, die  Software im Quelltext zu erhalten oder
den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen
garantieren, da Sie die Software ndern oder Teile davon in
neuen freien Programmen verwenden drfen - und da Sie
wissen, da Sie dies alles tun drfen. 

Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Einschrnkungen machen,
die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern
oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten.
Aus diesen Einschrnkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten
fr Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verndern. 

Beispielsweise mssen Sie den Empfngern alle Rechte gewhren,
die Sie selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen
Bezahlung - Kopien eines solchen Programms verbreiten.
Sie mssen sicherstellen,da auch die Empfnger den Quelltext
erhalten bzw. erhalten knnen. Und Sie mssen ihnen diese
Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen. 

Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten:
(1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht Copyright),
    und
(2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht
    gibt, die Software zu vervielfltigen, zu verbreiten
    und/oder zu verndern. 

Um die Autoren und uns zu schtzen, wollen wir darberhinaus 
sicherstellen, da jeder erfhrt, da fr diese freie
Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von
jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, mchten
wir, da die Empfnger wissen, da sie nicht das Original
erhalten haben, damit irgendwelche von anderen verursachte
Probleme nicht den Ruf des ursprnglichen Autors schdigen. 

Schlielich und endlich ist jedes freie Programm permanent
durch Software-Patente bedroht. Wir mchten die Gefahr
ausschlieen, da Distributoren eines freien Programms
individuell Patente lizensieren - mit dem Ergebnis, da
das Programm proprietr wrde. Um dies zu verhindern, haben
wir klargestellt, da jedes Patent entweder fr freie
Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu oder berhaupt
nicht lizenziert werden darf. 

Es folgen die genauen Bedingungen fr die Vervielfltigung,
Verbreitung und Bearbeitung: 


Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz 
Bedingungen fr die Vervielfltigung, 
Verbreitung und Bearbeitung 

0.
Diese Lizenz gilt fr jedes Programm und jedes andere
Datenwerk, in dem ein entsprechender Vermerk  des
Copyright-Inhabers darauf hinweist, da das Datenwerk
unter den Bestimmungen dieser General Public License
verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige
Programm oder Datenwerk als ,,das Programm`` bezeichnet;
die Formulierung ,,auf dem Programm basierendes Datenwerk``
bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des
Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk,
welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverndert
oder verndert und/oder in eine andere Sprache bersetzt,
enthlt. (Im folgenden wird die bersetzung ohne
Einschrnkung als ,,Bearbeitung`` eingestuft.)
Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als ,,Sie`` 
angesprochen. 

Andere Handlungen als Vervielfltigung, Verbreitung und
Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berhrt;
sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang
der Ausfhrung des Programms wird nicht eingeschrnkt,
und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz
nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes
Datenwerk darstellt (unabhngig davon, da die Ausgabe
durch die Ausfhrung des Programmes erfolgte). Ob dies
zutrifft, hngt von den Funktionen des Programms ab. 

1.
Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien
des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben,
anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfr ist, da
Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk
sowie einen Haftungsausschlu verffentlichen, alle Vermerke,
die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverndert lassen und desweiteren allen anderen
Empfngern des Programms zusammen mit dem Programm eine
Kopie dieser Lizenz zukommen lassen. 

Sie drfen fr den eigentlichen Kopiervorgang eine 
Gebhr verlangen. Wenn Sie es wnschen, drfen Sie auch
gegen Entgeld eine Garantie fr das Programm anbieten. 

2.
Sie drfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils
davon verndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes
Datenwerk entsteht; Sie drfen derartige Bearbeitungen unter
den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfltigen und
verbreiten, vorausgesetzt, da zustzlich alle im folgenden
genannten Bedingungen erfllt werden: 


1. 
Sie mssen die vernderten Dateien mit einem aufflligen
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung
und das Datum jeder nderung hinweist. 

2. 
Sie mssen dafr sorgen, da jede von Ihnen verbreitete oder
verffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenber
als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebhren zur Verfgung gestellt wird. 

3. 
Wenn das vernderte Programm normalerweise bei der 
Ausfhrung interaktiv Kommandos einliest, mssen
Sie dafr sorgen, da es, wenn es auf dem blichsten Wege
fr solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung
ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk
enthlt sowie einen Hinweis,da es eine Gewhrleistung gibt
(oder anderenfalls, da Sie Garantie leisten), und da die
Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter
verbreiten drfen. Auch mu der Benutzer darauf hingewiesen
werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann.
(Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet,
aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, mu Ihr
auf dem Programm basierendes Datenwerk auch keine solche
Meldung ausgeben).

Diese Anforderungen gelten fr das bearbeitete Datenwerk 
als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des
Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und
vernnftigerweise als unabhngige und eigenstndige
Datenwerke fr sich selbst zu betrachten sind, dann gelten
diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht fr
die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenstndige
Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben
Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein
auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt,
dann mu die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen 
dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen fr
weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze 
ausgedehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil,
unabhngig vom jeweiligen Autor. 

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, 
Rechte fr Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder
Ihnen die Rechte fr Datenwerke streitig zu machen,
die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr
ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
Verbreitung von Datenwerken, die auf dem Programm
basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuben. 

Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Datenwerkes, das nicht auf dem Programm
basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Datenwerk auf ein- und demselben
Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk 
nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz. 

3.
Sie drfen das Programm (oder ein darauf basierendes
Datenwerk gem Paragraph 2) als Objectcode 
oder in ausfhrbarer Form unter den Bedingungen der
Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben - vorausgesetzt,
da Sie auerdem eine der folgenden Leistungen erbringen: 


1. 
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstndigen
zugehrigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem fr den
Datenaustausch blichen Medium aus, wobei die Verteilung
unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu.

Oder: 

2. 
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens
drei Jahre lang gltigen schriftlichen Angebot
aus, jedem Dritten eine vollstndige maschinenlesbare
Kopie des Quelltextes zur Verfgung zu stellen
- zu nicht hheren Kosten als denen, die durch den
physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei
der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2
auf einem fr den Datenaustausch blichen Medium
weitergegeben wird.

Oder: 

3. 
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen
Angebot der Zurverfgungstellung des Quelltextes
aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative
ist nur fr nicht-kommerzielle Verbreitung
zulssig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode
oder in ausfhrbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gem Absatz b erhalten haben.) 

Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige
Form des Datenwerkes verstanden, die fr Bearbeitungen
vorzugsweise verwendet wird. Fr ein ausfhrbares
Programm bedeutet ,,der komplette Quelltext``:
Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
einschlielich aller zugehrigen 
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der
zur Compilation und Installation
verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch 
braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu
enthalten, was blicherweise (entweder als Quelltext 
oder in binrer Form) zusammen mit den
Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
geliefert wird, unter dem das Programm luft - es sei
denn, diese Komponente selbst gehrt zum ausfhrbaren
Programm. 

Wenn die Verbreitung eines ausfhrbaren Programms oder
von Objectcode dadurch erfolgt, da der 
Kopierzugriff auf eine dafr vorgesehene Stelle gewhrt
wird, so gilt die Gewhrung eines
gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung
des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht
dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
Objectcode zu kopieren. 

4.
Sie drfen das Programm nicht vervielfltigen,
verndern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern
es nicht durch diese Lizenz ausdrcklich gestattet ist.
Jeder anderweitige Versuch der Vervielfltigung,
Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die
von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz
erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz
voll anerkennen und befolgen. 

5.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen,
da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch
gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder
von ihm abgeleitete Datenwerke zu verndern
oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen.
Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk)
verndern oder verbreiten, erklren Sie Ihr
Einverstndnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren
Bedingungen bezglich der Vervielfltigung, Verbreitung
und Vernderung des Programms oder eines darauf
basierenden Datenwerks. 

6.
Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
Programm basierendes Datenwerk) weitergeben, 
erhlt der Empfnger automatisch vom ursprnglichen
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend
den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfltigen,
zu verbreiten und zu verndern. Sie drfen
keine weiteren Einschrnkungen der Durchsetzung der hierin
zugestandenen Rechte des Empfngers vornehmen. Sie sind
nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz
durch Dritte durchzusetzen. 

7.
Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des
Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem 
anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen
(durch Gerichtsbeschlu, Vergleich oder anderweitig)
auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht von
den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich
ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der 
Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen
Verpflichtungen zu verbreiten, dann drfen Sie als Folge
das Programm berhaupt nicht verbreiten. Wenn
zum Beispiel ein Patent nicht die gebhrenfreie 
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen
erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen,
darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu
verzichten. 

Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungltig oder 
unter bestimmten Umstnden nicht durchsetzbar
erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach
angewandt werden; im brigen soll dieser Paragraph als
Ganzes gelten. 

Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprche zu
verletzen oder die Gltigkeit solcher Ansprche zu bestreiten;
dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integritt des
Verbreitungssystems der freien Software zu schtzen, das durch
die Praxis ffentlicher Lizenzen verwirklicht wird.
Viele Leute haben grozgige Beitrge zu dem
groen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software
im Vertrauen auf die konsistente Anwendung 
dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber,
zu entscheiden, ob er die Software mittels
irgendeines anderen Systems verbreiten  will; ein
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einflu. 

Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen,
was als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird. 

8.
Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des
Programms in bestimmten Staaten entweder durch 
Patente oder durch urheberrechtlich geschtzte
Schnittstellen eingeschrnkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese
Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese
Staaten ausgeschlossen werden,  so da die Verbreitung
nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist,
die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall
beinhaltet diese Lizenz die Beschrnkung, als wre
sie in diesem Text niedergeschrieben. 

9.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu 
Zeit berarbeitete und/oder neue Versionen der 
General Public License verffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her
der gegenwrtigen entsprechen, knnen aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen
gerecht zu werden. 

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn in einem Programm angegeben wird, 
da es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer
oder ,,jeder spteren Version`` 
(``any later version'') unterliegt, so haben Sie die Wahl,
entweder den Bestimmungen der genannten 
Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren
Version, die von der Free Software Foundation
verffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer
angibt, knnen Sie eine beliebige Version
whlen, die je von der Free Software Foundation
verffentlicht wurde. 

10.
Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
anderen freien Programmen zu verwenden, deren
Bedingungen fr die Verbreitung anders sind, schreiben
Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu
bitten. Fr Software, die unter dem Copyright der Free
Software Foundation steht, schreiben Sie an 
die Free Software Foundation ; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung
wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
freien Status aller von unserer freien Software
abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum anderen das
gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden 
von Software im allgemeinen zu frdern. 

Keine Gewhrleistung 

11.
Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
besteht keinerlei Gewhrleistung fr das 
Programm, soweit dies gesetzlich zulssig ist. Sofern nicht
anderweitig schriftlich besttigt, stellen
die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur
Verfgung, ,,wie es ist``, ohne irgendeine
Gewhrleistung, weder ausdrcklich noch implizit, einschlielich
- aber nicht begrenzt auf - 
Marktreife oder Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck
. Das volle Risiko bezglich Qualitt und
Leistungsfhigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte 
sich das Programm als fehlerhaft herausstellen,
liegen die Kosten fr notwendigen Service, Reparatur oder
Korrektur bei Ihnen. 

12.
In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht
gefordert oder schriftlich zugesichert, ist 
irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der
das Programm wie oben erlaubt modifiziert 
oder verbreitet hat, Ihnen gegenber fr irgendwelche
Schden haftbar, einschlielich jeglicher 
allgemeiner oder spezieller Schden, Schden durch
Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschden,
die aus der Benutzung des Programms oder der 
Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlielich -
aber nicht beschrnkt auf - Datenverluste, fehlerhafte 
Verarbeitung von Daten, Verluste, die von
Ihnen oder anderen getragen werden mssen, oder dem
Unvermgen des Programms, mit irgendeinem anderen
Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein 
Copyright-Inhaber oder Dritter ber die Mglichkeit
solcher Schden unterrichtet worden war. 

Ende der Bedingungen


Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, 
neuen Programme anwenden knnen 
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da es
vom grtmglichen Nutzen fr die Allgemeinheit ist, dann
erreichen Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software
machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten
und verndern kann. 
Um dies zu erreichen, fgen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer
jeden Quelldatei zu stellen, um den Gewhrleistungsausschlu
mglichst deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei
eine Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf,
wo die vollstndigen Vermerke zu finden sind. 

[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung] 
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] 
This program is free software; you can redistribute it and/or modify
it under the terms of the GNU General Public License as published by 
the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or
(at your option) any later version. 
This program is distributed in the hope that it will be useful, but
WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the
GNU General Public License for more details. 
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the
Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston,
MA 02111-1307, USA. 

Auf Deutsch: 
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung] 
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] 
Dieses Programm ist freie Software. Sie knnen es unter den
Bedingungen der GNU General Public License, wie von der 
Free Software Foundation verffentlicht, weitergeben und/oder 
modifizieren, entweder gem Version 2 der Lizenz oder 
(nach Ihrer Option) jeder spteren Version. 
Die Verffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, 
da es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE,
sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der 
VERWENDBARKEIT FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in 
der GNU General Public License. 
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit
diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die 
Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, 
MA 02111-1307, USA. 

Fgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und 
per Brief erreichbar sind. 
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafr, da es nach dem 
Start einen kurzen Vermerk ausgibt: 

version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] 
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
`show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
it under certain conditions; type `show c' for details. 

Auf Deutsch: 
Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] Fr Gnomovision
besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' fr Details ein.
Gnonovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen
weitergeben drfen; geben Sie `show c' fr Details ein. 
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natrlich knnen die
von Ihnen verwendeten Kommandos anders heien als `show w' und `show c';
es knnten auch Mausklicks oder Menpunkte sein - was immer am
besten in Ihr Programm pat. 

Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber 
(wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen 
Copyright-Verzicht fr das Programm unterschreiben lassen. Hier ein 
Beispiel. Die Namen mssen Sie natrlich ndern. 

Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program 
`Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James Hacker. 

[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989 
Ty Coon, President of Vice 

Auf Deutsch: 
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das von
James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem Schrittmacher fr Compiler). 

[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989 
Ty Coon, Vizeprsident 

Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms
in proprietre Programme. Ist Ihr Programm eine Funktionsbibliothek, so kann
es sinnvoller sein, das Binden proprietrer Programme mit dieser Bibliothek
zu gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General
Public License anstelle dieser Lizenz verwenden.
